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 Teilhabegesetz


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Spitzenmitglied



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Also wie es kommen wird, weiß keiner - es soll ja für den Staat nicht teurer werden.
Leider habe ich kein Mitspracherecht - ich würde noch mehr fordern. Die machen sich als Politiker keine Gedanken darum, wie es euch geht. Die denken nur an die Kassenlage.
LG
Karin



Spitzenmitglied
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Wenn es nicht teurer werden soll für den Staat, zahlen die GL sogar drauf (nach meiner ersten Einschätzung) !
Was alles an Vergünstigungen wegfallen soll - sogar KFZ-Vergünstigung, die Folge wäre: Die Wertmarke könnte dann auch wegfallen.

Arbeitslos, Hartz4, keine Wertmarke, kein Geld für Zugfahrt in Ort abc ? Das ist doch der Quatsch.
Und es sind bestimmt mehr GL arbeitslos als hd.

Einfacher wäre, was Pyros auch schon schrieb, nur auf GL-Geld in den 5 Bundesländer thematisieren,
und eine einheitliche Teilhabegeld (als Ersatz für GL-Geld) fordern. z.b. für 10 Dolmi - Stunden zur freien Verfügung.

So kann man wenigstens ein paar VHS Kurse besuchen, ein paar Dolmi für den privaten Rahmen wie Hochzeit geniessen.
Oder ältere GL die wenig Rente bekommen, mit Teilhabegeld können die auch mal ins Kino gehen. Damit fahren alle GL gut.

so, ich klick hier aus, Viel spaß noch.


****~cat



Spitzenmitglied



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Interessant ist dieses Antwort-Schreiben des hessischen Landtages von 2011.

http://www.schwbv.de/pdf/Kleine_Anfrage_betreffend_moegliche_Einfuehrung_eines_Gehoerlosengeldes_in_Hessen.pdf

Darin werden die Bundesländer genannt, die Gehörlosengeld zahlen und wie hoch es ist.
Es werden auch Leistungen aufgezählt, die den Gehörlosen aufgrund
von Sozialgesetzen zustehen.

Bemerkenswert in diese Feststellung dort:

Zitat:
Im Übrigen sind bisher keine Anzeichen dafür erkennbar, dass der gehörlosen Menschen entsprechend ihrem individuellen Behinderungsgrad zustehende Behindertenpauschbetrag grundsätzlich zu gering bemessen wäre. Insbesondere machen die Betroffenen nur im Ausnahmefall von ihrem Wahlrecht Gebrauch, anstelle des Behindertenpauschbetrags tatsächlich entstandene höhere Aufwendungen nachzuweisen.


Auf die gut Deutsch:
Die Gehörlosen sind mit den Pauschbeträgen zufrieden, die sie zurzeit bekommen.


Pyros



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Pyros,
der vom hessische Landtag genannte Pauschbetrag ist der Steuerfreibetrag.
Behinderte können höherer Aufwendungen geltend machen.
Müssen das mit Belegen nachweisen.
Die meisten Gl wissen das garnicht.
Den lächerlichen Steuerfreibetrag in Zusammenhang mit Gl-Geld erwähnen,
ist eine ganz miese Ablenkung.
Wieder ein Beispiel das Politiker entweder keine Ahnung haben oder ganz bewusst
das Volk verarschen!
Viele Gl haben praktisch nichts vom Steuerfreibetrag weil sie wenig verdienen.
Die meisten Rentner haben auch nichts von diesem Freibetrag.



Spitzenmitglied



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Finanzierung des THG wäre kein Problem, wenn die Politiker gegen
Steuer- und Subventionsbetrüger knallhart vorgehen.
1 bis 2 Billionen Euro Schaden für Deutschland hat "Steuerbordell" Luxemburg in den
letzten 10 Jahren verursacht!
http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/34267-steuer-bordell-luxemburgl



Spitzenmitglied



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@ CB,

die Vergangeheit von Herrn Junker ist gut bekannt,
aber kein Politiker in Europa unternimmt etwas gegen ihn. [nerv]

@ alle,

Aus dem Newsletter des Informations-Abonnements zum Bundesteilhabegesetz:

Die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz hat am 20. Januar zum sechsten Mal getagt.
Die Pressemitteilung des BMAS zu dieser Sitzung finden Sie unter


http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/6_Sitzung/6_sitzung_node.html

Dokumente und Stellungnahmen zur 5. Sitzung sind hier zu finden:

http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/5_Sitzung/5_sitzung_node.html

Jeder kann sich den Newsletter dieser Arbeitsgruppe bestellen bei:

http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/Informations-Abonnement/informations-abonnement_node.html


Pyros



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Ich hatte mir das heute morgen auch schon durchgelesen und festgestellt, dasss sich keiner der Vertreter des DGB oder der DG zu Top 3 geäußert hat.
Offensichtlich weiss keiner von denen, dass der § 75 SGB XII für die GL wichtig ist, um sich den Dolmetscher seiner Wahl zu holen.

Wenn wir Dolmetscher gezwungen würden, Verträge (unter unseren Stundensätzen in der Regelschule) abzuschließen, dann würden wir ohne Verträge nicht bezahlt. Dann gibt es kein Wahlrecht mehr. Dann werden die Dolmis von der Eingliederungshilfe dem GL vorgesetzt, die billiger sind. Denn mit Verträgen würde die MWST wegfallen etc.

Ich verstehe einfach nicht, warum sich kein Rat zu den Themen eingeholt wird???



Spitzenmitglied



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@ Karin,

es geht dir vermutlich um diesen Abschnitt im erwähnten Papier:

"II. Leistungserbringungsrecht/Vertragsrecht im SGB XII" auf Seite 3 des Dokumentes.

http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/5_Sitzung/5_sitzung_ap_zu_top3.pdf?__blob=publicationFile

Man muss sich schon sehr gut in der Materie auskennen, um beurteilen zu können,
wie sich diese geplanten Verordnungen auf die Bezahlung der Leistungserbringer (Dolmi) auswirken.


Pyros



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Richtig!
Ja ich kenne mich damit aus, weil ich bundesweit von Dolmetschern und Eltern um Hilfe gebeten werde. Es haben verschiedene Sozialämter schon in der Richtung versucht die Dolmetscher zu zwingen einen Vertrag zu schließen. Ich habe den Eltern vor Gericht geholfen und wir haben es auch bisher immer geschafft, weil es im § 75 SGB XII die Ausnahmen gibt.
Wenn nun aber ein Vertragszwang entsteht, dann wird es enger für die Kinder in der Regelschule. (immerhin schon 40) für nächstes Jahr haben sich schon viele Eltern an mich gewandt.
Die Regelungen wirken sich eben auch und heftig auf die GL aus!
Ja und deswegen frage ich mich, warum es nicht möglich ist von seiten des DGB sich vor einer Sitzung Rat zu holen!

Andere wissen was das bedeuten würde: http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/ ... cationFile


Und hier auch noch ein schöner Beitrag zu Top3

Vorlage zu TOP3
Die Ausführungen zum Sachverhalt sollen im Wesentlichen unkommentiert
bleiben. Sie belegen jedoch eindrucksvoll, dass wesentliche Entwicklungen des
Sozialhilferechts - immer auch mit Wirkung für behinderte Menschen - weit
überwiegend unter Kostengesichtspunkten, konkret zur Kostenvermeidung vor-
genommen wurden.
LG
Karin



Spitzenmitglied



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hi Karin,

der letzte Absatz in dem Link heißt:

Zitat:
Fazit:
Eine Bedarfsplanung in der Eingliederungshilfe schränkt das Wunsch- und Wahlrecht stark ein.
Sie schreibt dem Menschen mit Behinderung die Rolle des unselbständigen
Leistungsempfängers zu
. Nicht die Menschen mit Behinderung sind die Kunden
der Leistungserbringer, sondern der Leistungsträger, der dann die Leistungen
den anspruchsberechtigen Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellt. [...]


Gehörlose werden damit zu Menschen 2. Klasse, wenn sie einen Dolmi brauchen.


Pyros



Spitzenmitglied



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Guten Morgen Pyros!
Ja, das ist das was die Sozialämter wollen!
Und das muss man einfach vor einem solchen Treffen wissen, um sich wehren zu können.
LG
Karin



Spitzenmitglied



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@ Karin,

es gibt praktisch keine Veröffentlichung im Bereich Teilhabegeld,
worin nicht auf die UN-Behindertenrechtskonvention verwiesen wird.
Das liest sich dann alles so schön und gut.

Wenn aber seitens der Sozialämter von Bedarfsplanung und
Ausschreibung von Leistungen die Rede ist, dann wird der behinderte Mensch,
der diese Leistungen benötigt, zum "Sanierungsobjekt" vergleichbar wie in der Baubranche.
Hier ist es üblich, Leistungen nach VOB/B auszuschreiben und an
den billigsten Bieter zu vergeben.

Die GL dagegen interessiert dieses Geschacher weniger. Sie denken beim
Teilhabegeld hauptsächlich an ausbezahltes Geld, das sie frei verwenden können.


Pyros



Spitzenmitglied



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Das Teilhabegeld ist die andere Sache!



Spitzenmitglied



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Karin hat geschrieben:
Das Teilhabegeld ist die andere Sache!


Aber genau das interessiert die Gehörlosenwelt! [wink]

Die Auswirkung des reformierten § 75 SGB XII u.a. wäre in 1. Linie nur für die Leistungserbringer
(Dolmi) von Bedeutung, die z.B. für Schüler dolmetschen.

Wie sich unter diesen Umständen das geschäftliche Verhältnis von erwachsenen Gehörlosen zu Dolmis gestaltet,
kann derzeit kaum jemand beurteilen.

Du als Fachfrau vielleicht?


Pyros



Spitzenmitglied



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Ich habe das Gefühl, dass nicht verstanden wird, dass alle Gesetze bzw Paragrafen zusammenspielen und wichtig sind. Und ich höre schon jetzt die GL sagen, den Dolmis will ich nicht, ich will den anderen. Es wurde lange für das Wunsch und Wahlrecht gekämpft! Jetzt einfach das Erreichte wieder aufgeben???
Das THG ist doch ur ein winziger Teil und die kulturelle Teilahe wird auch über die Eingliederungshilfe fianziert, auch kannst du dann nicht den Dolmi deiner Wahl nehmen...

Nur an Geld zu denken ist zu kurz gedacht.

Aber ich gebe jetzt in diesem Rahmen hier auf - lesen eh kaum Leute.

Ich bin morgen in Franfurt und hoffe auf mehr Zuseher!



Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
Moderator & Einstein & "Tante Emma"´09
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Karin hat geschrieben:
Aber ich gebe jetzt in diesem Rahmen hier auf - lesen eh kaum Leute.

Kann man so nicht direkt sagen, ich denke eher, dass es hier auch viele stille Mitleser gibt, die sich nicht einmischen wollen bzw. keine Meinung hierzu haben. Oder einfach keinen Bock, ihren Senf dazu zu geben.
Und das nicht nur in diesem Thread.


Dass mir der Hund das Liebste sei,
sagst du, o Mensch, sei Sünde?
Der Hund blieb mir im Sturme treu,
der Mensch nicht mal im Winde.



Spitzenmitglied



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Ob beim Workshop am 24. Januar ein voller Erfolg wird, wage ich zu bezweifeln. Aus ganz sicherer Quelle habe ich erfahren, dass die Hamburger nicht zu dem Workshop erscheinen werden.


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



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Auch kein Mitglied aus Akr Sign Teilhabe kommt nach Frankfurt aufgrund des einseitiges Programmablaufes. Gestern hat dieser Arbeitskreis Sign Teilhabe sachlich an DBG angeschrieben und fordert dem DGB auf, gemeinsam mit der Fachverbände und dem Arbeitskreis Sign Teilhabe an einen gemeinsamen Tisch zu besprechen.



Spitzenmitglied



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Ich bin gespannt auf Frankfurt.

Schönes WE
Karin



Spitzenmitglied



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Zu Info aus dem Hamburger Lager:

Am 15.12.2014 um 11:09 schrieb Ralph Raule | Gehörlosenverband Hamburg:

Lieber Helmut,




mit heutigem Schreiben wende ich mich als Vorsitzender des Gehörlosenverband Hamburg wegen eurem Positionspapier zum Teilhabe-Gesetz an Dich, welches man mittlerweile unter http://www.gehoerlosen-bund.de/images/s ... istung.pdf nachlesen kann.


Wir haben mit Erstaunen und auch mit Entsetzen das Positionspapier für das pauschalierte Bundesteilhabe-Geld zur Kenntnis genommen. Das Papier enthält Forderungen, die wir als Gehörlosenverband Hamburg nicht unterstützen können, weil es unsere politische Arbeit um die Teilhabe in der Gesellschaft der Gehörlosen in Hamburg zuwider laufen. Seit Jahren arbeiten wir daran, dass die Stadt Hamburg den gehörlosen Menschen die Kosten für Dolmetschleistungen im privaten Bereich (“Gesellschaftliche Teilhabe”) übernimmt. Wir haben wir schon viel erreicht und sind hier auf dem guten Wege. Mit eurem Positionspapier macht ihr unsere Arbeit zunichte bzw. erschwert sie erheblich.





Kernpunkt unserer Kritik sind folgende Aussagen im Positionspapier: “Leistungen wie Gebärdensprachdolmetscher und Schriftdolmetscher können nach heutigem Stand gem. § 54 SGB XII durch Eingliederungshilfe finanziert werden. (...) Die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. empfiehlt daher, dass die individuell erforderlichen Teilhabeleistungen für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen einkommens- und vermögensunabhängig in Form eines pauschalierten Gehörlosengeldes ausgestaltet werden. (...) Aus dieser Studie wird erkenntlich, dass ein mtl. Bedarf zur sozialen Teilhabe für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen von 10 Leistungsstunden in Form von Gebärdensprachdolmetschern oder andere Kommunikationshilfen pro Monat zu Grunde liegt.”


Statt eines Anspruchs auf Dolmetschleistungen im privaten Bereich begnügt ihr Euch mit Teilhabe-Geld. Die 10 Leistungsstunden (entsprechen etwa 900 € im Monat) werden nicht als Pauschalsumme gewährt und reichen auch niemals aus, um z.B. das Dolmetschen im Studium oder in anderen Lebenslagen zu finanzieren. Unsere Argumentation war immer, dass gehörlose Menschen das Teilhabe-Geld brauchen. Ja! Aber nicht für Dolmetscherleistungen, sondern für andere Nachteilsausgleiche!



Der Gehörlosenverband Hamburg unterstützt den Arbeitskreis Sign-Teilhabe, der schon seit Mai 2013 mit gehörlosen und schwerhörigen Experten sich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzt. Siehe http://www.sign-teilhabe.vgku.de. Wir in Hamburg haben sogar einen Referenten für das Teilhabe-Gesetz, der nicht einbezogen wurde.


Für uns ist mehr als ärgerlich, dass ihr bei dem Positionspapier die Landesverbände nicht befragt habt. Ihr ignoriert als Deutscher Gehörlosen-Bund uns Landesverbände und auch diesen Arbeitskreis. Ihr habt ohne Fachkompetenz mit der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten-Selbsthilfe und Fachverbände ein Papier für das Bundesarbeitsministerium erarbeitet, die teilweise konträr zu den Forderungen des Gehörlosenverbandes Hamburg sind. Der Gehörlosenverband Hamburg fordert, dass für gehörlose Menschen bestimmte Dolmetscherstunden zur Verfügung gestellt werden, um den gehörlosen Menschen auch die Teilhabe in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dazu gehören z.B. die Teilnahme an diversen Informationsveranstaltungen, an Versammlungen, Gespräche mit Rechtsanwälten usw. Dies ist derzeit nicht möglich. Dafür sollen nach dem Willen des DGB die Gehörlosen mit einem Teilhabe-Geld entschädigt werden. Das ist nicht die Position des Gehörlosenverbandes Hamburg. Das Teilhabe-Geld ist aus anderen Gründen gerechtfertigt, gut nachzulesen bei dem Arbeitskreis Sign-Teilhabe. Das Teilhabe-Geld kann und soll niemals einen Dolmetscher ersetzen!

Unser Eindruck ist, dass bei der Einreichung des Positionspapiers an die Bundesregierung das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und uns teilt jetzt die Sorge, dass nun mit eurem Positionspapier mit dem dort genannten Teilhabe-Geld bestehende Dolmetscherleistungen nach den Sozialgesetzbuch gekürzt werden könnten - und das auch Auswirkungen auf unsere bisherige Arbeit auf Landesebene zur Folge hat. Das kann und darf nicht so sein.

Wir möchten mit diesem Schreiben unseren Unmut zum Ausdruck bringen. Wir hoffen, dass Eure nächsten Schritte in dieser für Hamburger Gehörlosen wichtigen Fragen mit uns Landesverbände abgestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg


--



Ralph Raule

................................

Vorsitzender

Gehörlosenverband Hamburg e.V.



Bernadottestraße 126

22605 Hamburg

040.882051 Telefon

040.8811.536 Telefax

ralph.raule@glvhh.de

http://www.glvhh.de



Spitzenmitglied



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Ich war heute in Frankfurt. Zur Mittagspause ca. 13:30 Uhr musste ich aber dann weg. (Schnee im Anmarsch)
Am Ende bin ich mit dem Gefühl herausgegangen, dass die gemachten Fehler im Positionspapier korrigiert werden.
Stefan Keller hat mir zugehört und ich habe ihm die Fehler und Konspuenzen aufgezeigt. Manchmal ist es wirklich gut direkt zu sprechen.
Helmut Vogel und Stefan Keller haben versprochen die Fehler zu korrigieren. Das muss natürlich öffentlich sein und im Prinzip muss das Positionspapier meiner Meinung nach zurückgezogen werden.

Zu § 75 SGB XII werden sie versuchen noch etwas an den Ausschuss zu schreiben. Ich hoffe, dass sich da Rat geholt wird.

Helmut habe ich gebeten mit dem Arbeitskreis Sign-Teilhabe wieder Kontakt aufzunehmen und in Ruhe zu sprechen. Mein Eindruck ist es, dass diese Beteiligung an dem Verfahren des BMAS eine Überforderung (inhaltlich und zeitlich ) für die Verantwortlichen darstellt. Eine Zusammenarbeit ist unerlässlich.
Andreas Kammerbauer war auch da. Auch ihm war nicht klar, was der Inhalt des Positionspapiers bedeutet. Ob er es am Ende verstanden hat, weiß ich nicht.

Ein Gesetzgebungsverfahren ist ein schwieriger Prozess und der kann nicht von Rechts-Laien allein bewältigt werden. Es müssen Fachleute hinzugezogen werden - bei jedem Schritt und jeder Vorlage oder Postionspapieren. Alle Paragrafen der verschiedenen Gesetzbücher hängen zusammen und müssen insgesamt betrachtet werden. Macht man einen Fehler so zieht es sich durch alle Bereiche.

Ich bin positiv gestimmt, dass sich das Kind noch aus dem Brunnen holen lässt, wenn man es jetzt ordentlich angeht.

Liebe Grüße Karin



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Anbei das Vergleich:

Welche von beides ist für euch geeignet zur Umsetzung von vollen Sozialen Teilhabe, mehr Barrierefreiheit und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrecht?

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DeafMarty,

Eigentlich wollte ich hier nichts mehr schreiben, ausnahmsweise: Ich hab am WE mit paar Leuten über die Liste gesprochen.
Die denken genauso, man sollte nichts anbieten, was die streichen sollen, können oder dürfen
Sondern erst wenn keine Einigung zustande kam, erst dann könnte man sagen, das hier und das kann evtl weg.

Wenn man anbietet KFZ - Steuervergünstigung könnte wegfallen, die Folge könnte sein: Die Wertmarke fällt dann dabei auch weg.
Die GL deutschlandweit wäre definitiv nicht glücklich ... (das kann kein Webcam, Computer, oder Smartphone ersetzen)

Mit der Wertmarke spart man viel, dadurch finanziert man Stromkosten, oder Reparaturkosten => das klingt doch gut?!
=> Warum dann viel Streichungen und ein aufwändiges Gegenrechnen?

übrigens zur Info: Erhöhte Handytarife: Telekom bietet für GL 25% Ermäßigung an.
Reparaturkosten: Auto - Neukauf, viele Hersteller bieten 15% Rabatte für Schwerbehinderten bei Nachweis an.

Pyros brachte es schon auf den Punkt:
Zitat:
Gehörlosengeld in unterschiedlicher Höhe wird bisher nur in fünf Bundesländern bezahlt
Darüber sind die GL in den anderen Bundesländern zu recht verärgert.
Eine bundesweite Einführung des Teilhabegeldes in angemessener Höhe
ohne viel Gegenrechnen und Streichungen wäre die einfachste Lösung


Wenn jeder Teil A und B bekommt, dann: Das Konzept von DGB finde ich auf dem ersten Blick in Ordnung.
Das ist für mich eine realitische Forderung, wenn alles andere gleich bleibt z.b. Wertmarke, KFZ-Vergünstigung usw.
Andererseits weiß ich nicht, was auf dem Positionspapier steht.


****~cat



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@snowcat:

Der Entwurf vom Arbeitskreis Sign Teilhabe, wenn ich mich richtig interpretiere, ist in der Anlehnung vom FbJJ. Dieses Forum
behinderten Juristinnen und Juristen ist bekannt und es hat bereits das Gesetz für Behindertengleichstellungsgesetz entworfen
und auch zum Teil übernommen.
Der Akr Sign Teilhabe arbeitet seit Monaten mit Fachexperten zusammen, lässt sich auch von der Uni Köln analysieren. Ein Studie
zum Teilhabebericht für Menschen mit Gebärdensprache in NRW liegt vor.
Grundsätzlich ist auch aus Politik und Behindertenfachverbände zu erfahren, dass die Steuervergünstigungen auf jeden Fall bald gestrichen werden, weil es keine Gleichberechtigung gibt. Manche haben kein Arbeit und lebt Hartz IV, Rentner oder Hausfrau, hat kein Vorteil für
Steuervergünstigung. Oder man hat kein Auto und kann nichts mit Kfz Vergünstigung damit anfangen. Das ist nur einige Beispiele. Ein pauschalierte Leistung für Dolmetscher, wie vom DGB entworfen wurde, ist genauso nicht fair und behandelt ungleich. Die tauben Rentner brauchen sowas kaum, während die jungen Tauben viel brauchen. Die Rentner können mit diesem Geld schön genießen, umgekehrt für die jungen Tauben eher zum Nachteil. Oder für die ehrenamtliche tauben Menschen im Vereinsarbeit können damit kaum anfangen! Die pauschalierte Leistung ist schnell weg! Der Arbeitskreis Sign Teilhabe setzt für alle GL eine Gleichbehandlung mit 2 vers. Leistungen, einmal für Dolmetscherleistung, die vom Staat (Bund, Land und Kommune) voll übernimmt und einmal Teilhabegeld als Nachteilausgleich, wie z. B. für TeSS, Fahrten zu Veranstaltungen, Strom, etc. Das hat auch FbJJ empfohlen.



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@Akiab,

Was ist mit der Schwerbehindertenausweis samt Wertmarke? Fallen die auch weg, sowie die Steuervergünstigungen?
Wenn man vorschlägt, KFZ-Vergünstigung kann wegfallen, kommt die Brücke zur Wertmarke auf - und Wertmarke fällt mit weg. (Meinst du GL wären glücklich?)

So hoch ist KFZ-Steuer auch wieder mal nicht. Das meiste spart man sich durch die Wertmarke ein ... [roll] Davon profitieren viele GL für den Sozialen Kontakt.
Ich wie auch viele anderen GL haben die Wahl zwischen Wertmarke oder KFZ-Steuervergünstigung, ich entschied mich für die Wertmarke.

Dafür sparen die anderen GL die kein Auto haben die KFZ-Steuer und die ständige Reparaturkosten usw. Es hat beides Vor - wie auch Nachteile.

Ich finde Teil A und Teil B beim DGB Konzept ergibt auch schon ein ganz nettes Sümmchen, wenn beide Leistungen in ausgezahlter Form erfolgen ... [confused]
Davon profitieren aus meiner Sicht schon beide Seiten, Rentner (Aufstockung der Rente) wie auch die junge GL (VHS Kurse etc)

Für mich ist das auf dem ersten Blick ganz okay und wie schon gesagt eine durchaus realistische Forderung ... ohne viel Gegenrechnen und Streichungen. [shrug]


****~cat



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In Deutschland leben ca. 7 Millionen Schwerbehinderten.

Die vorgeschlagene Programme Teilhabe zwischen SIGN und DGB errechnet man durchschnittlich 570,00 €. (720 €+ 420 € / 2).

Die unterschiedliche Grade (30% - 100%) der Behinderungen wird zum Beispiel geschätzte 300 € pro Person nach unten revidiert.
Die Finanzierung für Schwerbehinderten veranschlagt 2,1 Milliarden € pro Monat, ppa. 25,2 Milliarden €, in 10 Jahren auf 252 Milliarden € durch Teilhabegeld.

Je höher das Teilhabegeld, desto höher wird die Finanzierung des Teilhabegeldes für die Deutschen teuer stehen. Die weiteren verschiedenen Steuern werden erhöht, z. MwSt. auf 20% oder 21% oder mehr. Die Steuerspirale ist immer ein Gefahr für uns.

Die deutsche Konjunktur muss übereinstimmen, damit für alle Menschen in Deutschland finanziell bleibt und nicht ins Stocken kommt. Wie sieht die Griechenland aus, nur katastrophal und anspruchsvoll. Sie werden ärmer und pleite, wenn die EU die Griechen rausschmeißt?

Der Wegfall der Vergünstigung würde uns als Schwerbehinderten schwer verkraftet. Daher ist der Wegfall der Vergünstigung sinnlos, ob es um Gleichberechtigung handelt, spielt keine Rolle.

Wer zur Arbeit geht, verdient das Geld, zahlt die Steuer, aber: --> "Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen."

Für Hartz´ler haben auch Chance eine steuerfreie Lohn 450 € mtl. zusätzlich zu verdienen.

Für Rentner/innen haben Ansprüche auf zusätzliche Grundsicherung für Leben.

Für Teilhabegeld Finanzierung müssen nach wirtschaftlicher Anpassung exakt geprüft werden. Es ist ratsam, das Teilhabegeld etwa 400,00 € (verhältnismäßig zu Hartz VI) für Gehörlose zu finanzieren und die bisherigen Vergünstigungen und Nachteilausgleiches für Behinderten sollen weiterhin bestehen.

Besondere der Rundfunkbeitrag (alt GEZ) und Vergünstigung der Rundfunkbeitrages müssen abgeschafft werden. Das Argument wisst Ihr schon längst, worum es geht.


… denn Sie wissen nicht, was Sie tun ...
… ARDUINO besteht, darin Design zu erstellen, anstatt darüber zu sprechen …



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@softtronics,
du bringst einen sehr guten Überblick zu den Auswirkungen des geplanten THG aus finanzieller Sicht!

Nimmt man dein als Mittelwert angesetztes THG von 400EUR/Monat als Rechengrundlage,
dann ergibt sich pro Monat: 7,5 Mio Menschen *400€ = 3 Milliarden EUR und
im Jahr: 3 Milliarden EUR /Monat * 12= 36 Milliarden EUR auszuzahlende Leistungen.

Man sollte zum Vergleich der Zahlenwerte hier den Bundeshaushalt von 2013 ansehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeshaushaltsplan_%28Deutschland%29

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit 120 Milliarden den größten Haushalt.
Darin enthalten sind auch viele Leistungen für Behinderte.

Die oben errechneten 36 Milliarden für ein neues THG sind um 3 Mrd. größer
als der ganze Verteidigungshaushalt von Deutschland 2013.

Fazit: Derzeit nicht finanzierbar!


Pyros



Zuletzt geändert von Pyros am 27.01.2015, 21:28:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Wir haben über 2 Billionen Euro öffentliche Schulden und das dürfen definitiv nicht noch mehr werden, siehe die Verschuldungskrise in Griechenland. Irgendwann sind wir sonst handlungsunfähig, wenn die Ausgaben für die diversen Haushalten jährlich steigen. Eigentlich perplex, wir haben zur Zeit zahlreiche desolate Brücken. Altersarmut und Niedriglohnsektor werden immer mehr. Gesundheit und Bildung werden ebenfalls teurer. Woher soll die Einnahmen kommen?


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



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Interessant zum Thema Finanzierung ist diese Expertise der Paritätischen Forschungsstelle.

In dem PDF-Dokument werden auf Seite 10 und 24 unter Punkt 7
und 7.2 Inklusion von Menschen mit Behinderung aufgeführt.

Gezeigt wird eine Modellrechnungen für die Jahre 2014-2017.
Es wird ein THG von 4,9 € Mrd. jährlich veranschlagt, das nach dem Grad der Beeinträchtigung gestaffelt sein sollte.

Damit lässt sich ein modellmäßig angesetztes THG pro Kopf berechnen:

4,9 Mrd. / 7.5 Mio behinderte Menschen= 653 € pro Kopf im Jahr.
Der Einzelne könnte durchschnittlich erhalten: 653 € /12 = 54 € im Monat.

Die Angaben zu Behinderten finden sich beim Statistischen Bundesamt,
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/BehinderteMenschen.html

Das Thema Finanzierung des THG stand am Wochenende beim DGB in Frankfurt auch zur Diskussion.
Es würde interessieren, welche Zahlen dort genannt wurden.


Pyros



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Meine Meinung:
THG sollten nur Behinderte mit mehr als 60% MdE bekommen.
Menschen, die durch Unfall Behinderte wurden und aus einer Versicherung
lebenslang versorgt sind, sollten nicht noch THG bekommen.
Ein großer Teil der 7,5 Millionen Behinderten sind erst im Rentenalter
zu Behinderten geworden.
Die sollten kein THG bekommen.
Beispiel: 60Jähriger wird durch Krankeit zum Behinderten.
Hat schuldenfreies Haus und hohe Pension.
Es bleiben dann nach meiner vorsichtigen Schätzung nur höchstens
eine Million Behinderte, die THG bekommen sollten.
Klar, auch dann wird es teuer für den Finanzminister.
TW1 hat Recht, in Deutschland gibt es sehr viele ungelöste andere Probleme.



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Die Anzahl der Schwerbehinderten sieht schon merkwürdig aus. Wieso leben in Deutschland 9,1% Schwerbehinderten?
Gewissermaßen ist Deutschland an der Spitze unter 10 Top der Welt Nr. 1 der Schwerbehinderten (berücksichtigt der prozentuale Einwohnerzahl der Länder). Die deutsche Arbeitslosenzahl ist auf unter 7,0%. Das ist doch Widerspruch der Statistikzahlen.

Mir ist schon öfter aufgefallen, dass viele Gesunde schon schwerbehindert sind. Sie tricksen auf Antrag des Feststellungsbescheids oder Widerspruch. Sie bekam trotz Widerspruch das Recht nach deutschem Gesetz. Die schwerbehinderten Flüchtlinge aus armen Ländern, Krieg, etc. bekamen ebenso Recht auf Schwerbehinderten zugesprochen. Die staatliche/n geprüfte/r Gesundheitsgutachter/in sind einfach hilflos und haben gute Herzen. Aber auf Dauer geht es nicht mehr und muss an die Grenzen einhalten.

Wer nicht auf seine Gesundheit achten, ist selber schuld? z. B. Das Rauchen, Alkohol oder Drogen, verursacht Herzproblem, etc. Die Herzkranke sind trotzdem schwerbehindert, Ausnahme angeborene Herzfehler.

Wer bei schwerem Unfall zum Erwerbungsunfähigkeit verursacht, soll die Unfallversicherung oder Verursacher lebenslang an den unfähige Erwerber/innen für das gerechte Leben selbst finanzieren? trotz schwerbehindert

Wer bei der Arbeit aus verschiedenen Umwelteinflüssen ohne Sicherheitsvorschriften oder Sicherheitshinweisen erkrankt sind, so sollte der Arbeitsgeber für den Ausfall der Erwerber/innen lebenslang für das gerechte Leben haften? trotz schwerbehindert

Nach meiner Meinung sollen Menschen, die von der Geburt bis zu den 7 Jahren (geschäftsunfähig) ungewollt erkrankt sind und schwerbehindert, ist mit sozialem Recht als Schwerbehindert lebenslang endgültig anerkannt.

Welche Menschen in aller Altersklasse plötzlich an unheilbare Krankheit (z. B. ertaubt, erblindet oder MS, welche bestimmte Krankheit noch unheilbar sind) erkrankt sind und lebenslang auf Einnahme der Medikament angewiesen sind, ist schwerbehindert gerechtfertigt.

Eigentlich würde in Deutschland keine hohe Anzahl der Schwerbehinderte aufweisen, somit würde THG für anerkannte Schwerbehinderte pro Person etwa 400,00 € mtl. noch finanzierbar. Aber 7,5 Millionen ist kaum möglich.

Die Ausgleichabgabe in €uro aufgrund Beschäftigungspflicht - Quote der Schwerbehinderten unter 5 % liegt, ist einfach zu niedrig und muss höher eingestuft werden. Die Arbeitsgeber wissen nicht, dass viele Schwerbehinderte genau so gut wie die Gesunde Arbeitsnehmer schaffen. Ohne Fleiß keine Preis. Wer die Schwerbehinderte nicht einstellt, so wird die Rechnung der Ausgleichabgabe höher für die Arbeitsgeber anfallen.

Die Stichpunkte von der Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sehen so aus, ob es um hübsche Zahlen handelt. Den Entwürfen würde ich eher nicht zustimmen, da bereits die sozialen Leistungen noch mehr abgezogen wird. Die Anteile (z.B. 1/100 Anteile) des 120 Milliarden €uro für Sozialen Leistungen wurden bereits an die Paritätischen Wohlfahrtverband ausgezahlt und die Schwerbehinderte bekommen dann noch weniger für das Leben. Dem fehlt die Logik des Forschungsprojekts. Wer weiß?


… denn Sie wissen nicht, was Sie tun ...
… ARDUINO besteht, darin Design zu erstellen, anstatt darüber zu sprechen …



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Ganz einfach: Videotext u.a. geben Tipps wie man von einer Gesunden zu Schwerbehinderten wird. Man verdient sich die goldene Nase ...
Den GL stehen das zu, und wollen trotzdem u.a. RF-Gebühren, KFZ - Steuerbefreiung wegfallen lassen. Tja, eine verkehrte Welt ...

Aber 7,5 Mio schwerbehinderten? Evtl. wird das TeilhabeGeld feiner gestaffelt, und zwar je nach Grad der Behinderung.

[arrow] Falls das Ministerium THG wirklich plant und umsetzen will::
Ich glaube bei 7,5Mio, wird man mit viel Streichungen, Gegenrechnen nicht unbedingt das Ziel erreichen und evtl. dauert das auch länger.
Denn alles zu prüfen, neu zu regeln ist ein Wahnsinnsaufwand .... eine unkomplizierter Forderung kommt evtl. besser an.

Alle Regelungen SBA, Wertmarke etc bleiben weiterhin bestehen (=> weil weniger Bürokratie! )
eine einheitliche GL Geld => Teilhabe Geld ca 150€ - 400€ (?)
und 10 Std Dolmi zur freien Verfügung für den privaten Rahmen wie z.b. VHS.

Vorrang hat Dolmi im Berufsleben, die Finanzierung dazu sollte selbstverständlicher und ohne viel Aufwand ablaufen
Ebenso wie bei einem Arztbesuch (auch wenn ich das bisher nicht nutzte)

Wenn die das erreichen, sollte und kann man zufrieden sein.
so ich klicke mich wieder mal aus ;)


****~cat



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[ok] [azzangel] [applaus]


____________________________________
*Des Menschen Wille ist sein Himmelreich*



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In Abschnitt 7.2 schreibt die Paritätische Forschungsstelle in ihrer Expertise:
(Link, Expertise der Paritätischen Forschungsstelle.

Zitat:
Das monatlich auszuzahlende Teilhabegeld ist nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung gestaffelt.
Für die Modellrechnung wurden fünf Stufen zugrunde gelegt
geringfügige Beeinträchtigung: 200 Euro,
erhebliche Beeinträchtigung: 350 Euro,
schwere Beeinträchtigung 500 Euro,
besonders schwere Beeinträchtigung 600 Euro,
schwerste Beeinträchtigung: 700 Euro.


Eine Staffelung nach dem Grad der Behinderung findet sich beim stat. Bundesamt auf dieser Seite unten:

Stellt man die Zahlen des Stat. Bundesamtes und die der Paritätischen Forschungsstelle zu einer
Tabelle zusammen, ergeben sich diese Berechnungen:

GdB-- Personen -- EUR Monat--Summe/ Monat
60-> 1202750 X 200,00 € = 240.550.000,00 €
70-> 830074 X 350,00 € = 290.525.900,00 €
80-> 904636 X 500,00 € = 452.318.000,00 €
90-> 385292 X 600,00 € = 231.175.200,00 €
100-> 1815807 X 700,00 € = 1.271.064.900,00 €
_________________________________________________
Das ergibt Monatskosten von 2.485.634.000,00 € (2,49 Mrd.)


Damit errechnen sich rund 30 Milliarden EURO Jahreskosten allein für Teilhabegelder,
die vom BMAS und anderen Stellen ausgezahlt werden müssten.

Wie passt das zu dem angesetzten Wert von insgesamt 4,9 Mrd. für´s THG auf der gleichen Seite
der Expertise? Wer kann da nicht rechnen?


Pyros



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@pyros

Deine math. Datenberechnung über Paritätische Forschungsstelle in ihrer Expertise finde ich wirklich toll.

Danke!

Ich habe vorher geahnt, dass die Berechnung unstimmig und irgendwie faul gelaufen ist.
Sie wollen uns als Behinderte die Nase herumführen und das Bild ausmalen. Die FBJJ sollen nochmal
überprüfen lassen.

In Wahrheit beschäftigen die Sozialarbeitern oft in der gemeinnützlichen Vereine wie Paritätische
Forschungsstelle oder Wohlfahrtverband. Damit sie nicht arbeitslos wären.

Wie gesagt, dass die Sozialausgabe von 30 Mrd. ppa. allein für THG scheinbar unmöglich ist.

Eine Alternative wäre realisierbar, wenn der Behindertenpauschalbetrag höher abgeändert werden soll.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenpauschbetrag

Der Stand über Behindertenpauschalbetrag Freibetrag wurde seit 6. März 2007 bis jetzt nicht geändert.

Eigentlich hätte diese Behindertenpauschalbetrag Freibetrag für EkSt. nach Inflation jährlich höher
angepasst werden. Das wäre THG Ausgabe bis 400,00 € p.P. machbar, je nach der Staffel der MdE.

Der Staat kann damit bei höherem Behindertenpauschalbetrag Freibetrag für Schwerbehinderten die Einnahme der
EkSt. weniger auskommen. So funktioniert die wirtschaftliche Konjunktur ohne Belastung wunderbar.


… denn Sie wissen nicht, was Sie tun ...
… ARDUINO besteht, darin Design zu erstellen, anstatt darüber zu sprechen …



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Ich nahm an, der Arbeitskreis Teilhabe ist ein Fachausschuss des DGBs und seine Arbeit ist im Namen des DGBs. Da bin ich verwirrt ueber den Streit zwischen dem Arbeitskreis und Presidenten H.Vogel und dass niemand vom Arbeitskreis in Frankfurt war und das Ergebnis der Arbeit, naemlich das Positionspaper (als Vorschlag) erlaeuterte.

Wer sind im Arbeitskreis?

Leider wurde die Hoehe des Teilhabebetrags mit den hohen Kosten von GS-Dolmetschen begruendet und mit Finanzierung von Dolmetschkosten verbunden.

Philosophisch bin ich gegen das Teilhabegeld. Das ist ein ganz billiger Trick, um die Verantwortung fuer die Loesung des Problems der vollkommenen Teilhabe tauber Menschen mit einer simplen (= dumm-einfachen) pauschalen Geldabfindung auf taube Menschen abzuwaelzen. Alle Teile der Gesellschaft der Regierung, Wirtschaft, und anderen Institutionen (Justiz, Universitaeten, Bildungs- und Kulturstaetten, Kirchen, Stiftungen, Innungen, u.v.a.) muessten eigentlich die Verantwortung tragen, wegen sprachliche Anerkennung von DGS. Man muesse an den Ausuehrungsgesetzen fuer diese Anerkennung und auch fuer die Bundes- und Landesverfassungsparagraphen, die Diskriminierung gegen Behinderten verbieten, sowie der UN-Konvention arbeiten. Das Teilhabegeld ist ein falsches Mittel dafuer, um solche Verpflichtungen zu genuegen. Man muesste eher an Gesetze fuer die Barrierefreiheit von Kommunikation und den vollkommenen Zugang zu den Informationen denken und an deren Entstehung mitwirken.


Hartmut



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@ Hartmut,
Zitat:
Philosophisch bin ich gegen das Teilhabegeld. Das ist ein ganz billiger Trick […]


So denkt man vielleicht von Boston aus.

Die deutschen Gehörlosen wollen aber zu einem großen Teil
die Einführung des Teilhabegeldes. Sie denken dabei ganz pragmatisch
nach dem Sprichwort:

"Lieber den Spatz in der Hand (Teilhabegeld), als die Taube (Visionen) auf dem Dach". [wink]


Pyros



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[smash]


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Pyros,
gute Anwendung des Sprichwortes! Ich weiss schon, was taube Deutschen lieber haetten. Aber ...

Pragmatisch heisst auch das Schlechtere zu waehlen und sich damit abzufinden. Gefahr damit wird verbunden, dass das Ziel der geellschaftlichen Gleichstellung nicht erreicht wird, bloss weil es "Vision" ist, die als unerreichbar angesehen wird, und weil es bequemer ist, schneller was auf die Hand zu kriegen als auf das "ferne" Vollendete zu warten. Aber die Vision der Gleichberechtigung fuer uns ist erreichbar, zwar muss man kraeftig daran arbeiten. Die ersten Schritte sind in einigen Laendern schon eingeleitet worden. Sogar in Deutschland sieht man einige Ansaetze davon. Die UN-Konvention zeichnet notwendige Schritte schon vor.

Ironisch: Kulturell ist in den USA pragmatischer in vielen Bereichen als in Deutschland. Aber die tauben Amerikaner, besonders bei den Fuehrenden, scheinen visionaerer zu sein.


Hartmut



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Hartmut hat geschrieben:
Aber die tauben Amerikaner, besonders bei den Fuehrenden,
scheinen visionaerer zu sein.


@ Hartmut,
das sieht nach einem verbalen Tritt ins Hinterteil des DGB-Vorstandes aus! [ops]

Auch das geplante Teilhabegeld mit Beträgen über 200 EUR könnte eine Vision bleiben,
wenn nicht bei anderen sozialen Leistungen, die bisher schon gewährt werden, kräftig gespart wird.

Es gibt 7,5 Mio Behinderte in Deutschland. Die Gehörlosen machen gerade
so 1% davon aus. Mit einem bevorzugten Sonderstaus bei der Verteilung des Kuchens
(Teilhabegeld) dürfen sie dabei kaum rechnen.

Es zeigt sich öfter, dass die UN-Konvention dann nicht umgesetzt wird, wenn das nötige
Geld dazu fehlt.


Pyros



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Die DGZ schreibt am 2.2.2015 auf ihrer Facebookseite:
https://de-de.facebook.com/glzeitung

Zitat:
Immer noch sind Sign Teilhabe und Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. uneins. Vorletztes Wochenende
gab es einen Workshop zum Teilhabegesetz, Sign Teilhabe war nicht dabei.


Was sagen die Leute dazu, die an diesem Workshop teilgenommen haben?
Gibt es Fortschritte beim Arbeitspapier?
Das ist kaum vorstellbar, wenn diese zwei Gruppen nicht miteinander reden.


Pyros



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@ DeafMarty hatte hier am 25.01.2015 einen sehr interessanten Vergleich
zu den Positionen von DGB und Sign-Teilhabe gepostet.

http://www.gl-cafe.de/viewtopic.php?p=1300319#p1300319

Vor über zwei Wochen hatte der DGB einen 2. Workshop zum Thema Teilhabegeld
durchgeführt. Der Arbeitskreis Sign-Teilhabe war nicht abei.

Bisher gab es keine Stellungnahme zur Weiterentwicklung eines gemeinsamen Arbeitspapieres.
Irgendwie scheinen beide Gruppen in den Winterschlaf gefallen zu sein. [sleep]

Die siebte Sitzung der BMAS-Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz findet am 19. Februar 2014 statt.
Sind Delegierte des DGB dabei?

http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/7_Sitzung/7_sitzung_node.html

Die neunte Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz findet in zwei Monaten
am 14. April 2014 statt. Sie ist als Abschlusssitzung geplant.

Aber der DGB und Sign-Teilhabe beschäftigen sich noch mit Themen, die im BMAS-Arbeitskreis
vor 4-5 Monaten aktuell waren.


Pyros



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Wenn ich mir die Tagesordnungspunkte von DGB für die außerordentliche Bundesversammlung im März in Kassel durchlese, macht mich schon merkwürdig. Die TOP-Liste steht die Behandlung der TOP zum Bundesteilhabegesetz nur auf Nummer 19 und das vor dem TOP "Verschiedenes". Kulturtage 2016 und die Anträgen scheinen für DGB viel wichtiger zu sein. [ops]

Für mich sieht es so aus, als ob die Positionspapier zum Bundesteilhabegesetz von DGB eine beschlossene Sache sei.


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



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@TW1,

das tumbe Taubenvolk weiß nichts von deinen News. Es schaut nach Neuigkeiten
auf der Homepage des DGB und findet dort kein Wort davon.

Es gibt dort nur das schon länger bekannte Positionspapier vom November 2014:

http://www.gehoerlosen-bund.de/images/stories/dgb_pdfs/141119_bthg_pauschgeldleistung.pdf

[sleep].....


Auf der Facebookseite von Sign-Teilhabe gibt es dagegen viel mehr
Informationen zum Teilhabegeld.

https://www.facebook.com/SignTeilhabe


Pyros



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Aufklärungsvideo zur Finanzbarkeit sozialer Teilhabe nach UN-BRK

Viele behaupten, dass die Umsetzung der sozialen Teilhabe nach UN-BRK finanziell nicht machtbar oder unvorstellbar sei, weil Deutschland kein Geld hat oder weil wir die Finanzkrise haben. Das ist Irrtum!

Aus diesem Grund zeigt das Aufklärung-Video euch Fakten, dass die Umsetzung der UN-BRK tatsächlich finanziell machtbar ist!

[arrow] Video: http://youtu.be/68E-bZZTfQ8



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.. habe im Facebook reingesetzt :-)


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Hi DeafMarty,

schön gemacht, das Video. Die gezeigten Fakten sind aber weniger überzeugend.

Falsch ist schon bei 0:13 min die Behauptung, alle Kriegsopfer würden monatlich
pauschal 679 EUR Rente erhalten.
Die Höhe der Rente ist abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS).
Mehr dazu beim Bayerischen Staatsministerium,
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k110.php

Im Film werden bei 0:24min 560.000 mögliche Empfänger von Teilhabegeld genannt.
Daraus erechnet sich ein Finanzierungsbedarf von 4.03 Mrd. EUR im Jahr.
Wie kommt Sign Dialog auf diese Zahlen? Die Quellenangabe dazu ist sehr ungenau.

Beim Statistischen Bundesamt gibt es andere Zahlen zu Behinderten.

Es werden dort für 2013 genannt:
GdB 80: ….....904.636 Personen
GdB 90: ….....385.292 Personen
GdB 100: .. 1.815.807 Personen
Summe:.. 3.105.735 Personen. ( 3,1 Mio).

Eine Neuberechnung damit ergibt folgenden Finanzbedarf für das THG bei 600 EUR monatlich:
3,10 Mio Personen. x 600€ x12 Monate= 22.36 Milliarden EUR im Jahr!
Das ist mehr als das Fünffache bezogen auf 4.03 Mrd.

Im Video kommt öfter die Abkürzung "Mill" vor, z.B. "15,6 Mill." Was ist damit gemeint?
Millionen (Mio.) oder Milliarden (Mrd.)? Das ist schon sehr verwirrend.

Ich gehe davon aus, es handelt sich um Milliarden.
Rechnet wir mal mit den im Video genannten 15,6 Mrd. EUR, die durch Umschichtung
frei werden und 3,10 Mio. Leute, die THG bekommen sollen:

15,6 Mrd. EUR / 3.10 Mio. Personen / 12 Monate = 420 EUR THG im Monat.
Eine nette Summe!

Das große Fragezeichen dabei ist die erforderliche Umschichtung zum personenzentrierten
System. Die Institutionen, die bisher 15,6 Mrd. EUR erhalten, werden mit "Klauen und Zähnen"
weiter um diesen Betrag kämpfen!

Fazit:
Die Idee von Sign Dialog mag gut sein, die Umsetzung hat derzeit aber wenig Aussicht auf Erfolg.

Die Beratungen in der BMAS-Arbeitsgruppe finden ohne Vertreter des DGB statt.
Vom Dachverband der DG war nur Frau Welter vom DSB dabei, aber niemand von DGB.

http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/6_Sitzung/6_sitzung_node.html

Der Spendenpräsident geht halt lieber zum Bayerischen Abend nach München
und redet dort über Bimbes, statt eine funktionsfähige Arbeitsgruppe zum Teilhabegeld auf den Weg zu bringen.

Da "oben" redet man also mal wieder ohne uns - über uns!


Pyros



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@Pyros und DeafMarty: Das Geld kommt auch nicht von irgendwo her, wir bräuchten mehr Milliarden, was der Bundesregierung durch Umschichtung schaffen könnte, aber Bildung, Kultur, Wissenschaft etc... sind leider Ländersache. Immer noch! Leider!


"Denk ich an Deutschland in der Nacht......." (H. Heine)



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Richtigstellung bezüglich zum Podiumsdiskussion vom 13. Februar 2015 in München

Wie versprochen, informieren wir euch hier per Video zur Richtigstellung bezüglich zum Podiumsdiskussion vom 13. Februar 2015 in München.
Anbei ein Link: http://youtu.be/cPyLpDSQkeI

i.A. Arbeitskreis "Sign-Teilhabe"




 Teilhabegesetz





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