Der „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ besteht aus einer Plastikhülle, .....
Zitat 2: Der eigentliche Schwerbehindertenausweis, dessen Gestaltung durch die Schwerbehindertenausweisverordnung bundeseinheitlich geregelt ist, wird in seiner Form und in seiner Beschreibung weiterhin ausgegeben und benötigt.[11]
Zudem wird er durch den „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ – bei dem es sich ja nur um eine Ausweishülle handelt – nicht verändert.[12]
Schwerbehindertenausweis hat sich total verändert, wollen mich nicht mehr sehen und meinte nur wer kümmert sich um mich. Darauf keine Antwort gegeben und einfach weiter so wie ist. Jetzt wollen die Steuerpflicht machen.