ich habe mal eine frage an euch.
hat man als hörgeschädigter einen anspruch auf einen dgs-dolmi wenn man von der arge zu einer maßnahme geschickt wird?
ein bekannter der sh ist muss an einer maßnahme teilnehmen unter hörenden.
für ihm persönlich ist das kein problem unter hd dort teilzunehmen, aber er hat verständigungsprobleme.
es sitzen ca. 14 leute und er bekommt den ganzen tag nur 10-20% mit.
er möchte gerne wissen ob er ein recht dazu hat einen dolmi aufgestellt zu bekommen, indem die arge die kosten übernimmt.
so wie er mir erzählt hat, hat die maßnahme(es soll glaub ich, nicht die arge sein,weiß ich nicht mehr so genau) sich bemüht der arge darüber zu vermitteln, aber die arge besteht darauf, für die kosten nicht zuständig zu sein.
gibt es paragraphen oder so, wo exakt formuliert ist, falls sie die kosten übernehmen müssen?
ich hab leider keine ahnung und nach recherche im i-net kam ich zu diesem link
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0900000§1-§160
![Sconf! [sconf]](./images/smilies/sconf.gif)
da fehlt mir die lust,motivation,geduld alles anzuklicken und zu lesen um die schwere juristensprache der beamten zu verstehen.
er hat dann,falls es zu keinen kostenübernahme kommt,ein recht ohne sanktioniert zu werden, auf diese maßnahme zu verzichten?
ich hoffe ihr könnt mir gute hinweise geben,den es ist für ihm ne qual wenn er da nur rumsitzt und nichts mitbekommt.
ich will ihn gerne behilflich sein.
danke!