@Fuchs,
das mit den Akkus bzw. der Notstromversorgung stimmt nur teilweise.
Man muss auch unterscheiden zwischen einem auch bei Stromausfall funktionsfähigen
Notruf an die Meldestelle und einer Notstromversorgung für den Motor des Aufzugs.
Vorgeschrieben ist eine Notstromversorgung nur für speziell gebaute Feuerwehraufzüge.
Was man darunter versteht, kannst du hier z.B. nachlesen:
http://www.feuerwehr-neuss.de/abteilungen/VB_Feuerwehraufzug.pdfSo ein Aufzug muss aber nur vorhanden sein bei
-Hochhäusern, die höher als ca. 10 Stockwerke sind,
-Krankenhäusern,
-Hotels mit mehr als ca. 7 Stockwerken.
Das heißt aber nicht, dass
alle Aufzüge in diesen Gebäuden damit ausgerüstet sind.
Wohn-und Geschäftshäuser, die nicht zu den Hochhäusern zählen,
haben sehr selten eine Notstromversorgung, weil das deutlich teurer ist.
Es ist ja auch nicht vorgeschrieben.
Bei einem Stromausfall hat man also generell große Chancen, in einem Aufzug stecken zu bleiben.
In diesem Forum wird auch darüber diskutiert:
http://www.gutefrage.net/frage/was-passiert-wenn-man-im-aufzug-ist-und-ein-stromausfall-istKommentare von dort:
„…beten und in die Hose pinkeln…“
"… also immer einen zusammenfaltbaren Nachttopf mit in den Fahrstuhl nehmen"
.
"Es gibt eine Notleitung zu einer Störungszentrale.
Solange muss man es wohl verhindern ..."